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Zentralstelle für Arbeitsvermittlung: 

ZAV in Frankfurt
Feuerbachstraße 42 - 46
60 325 Frankfurt
Fax: 0049 69 - 711 1540

 

Als guter Link für Bewerbungen in Spanien ist hier die Seite von JobPilot.

Buchtip: "Bewerben in Spanien" von Dirk Neuhaus und Karsta Neuhaus aus dem ILT-Europa Verlag mit der ISBN 3930627027. Rechtliches zur Arbeitsaufnahme.

Um in Spanien arbeiten zu dürfen, brauchen Sie als EU-Bürger keine Arbeitsgenehmigung. Sie brauchen sich (zunächst) auch nicht um die Aufenthaltsgenehmigung kümmern, es sei denn, Ihr Arbeitsaufenthalt übersteigt drei Monate. Dann müssen Sie auf jeden Fall die Auftenthaltsgenehmigung (Carjeta Comunitaria de Residencia) beantragen. Häufig wird Ihr Arbeitgeber dies dann für Sie erledigen. Man braucht allerdings auch bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten eine Steuernummer. Die Steuernummer (NIE oder NIF) erhalten Sie bei der Policia National.

 

Arbeitsvertrag und Sozialversicherung:

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unbedingt erforderlich. Dieser muss vom zuständigen Arbeitsamt registriert werden. Ihr Arbeitgeber wird Sie dann bei der Sozialversicherung anmelden und die Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung (Seguridad Social) überwiegend selbst abführen. Sie erhalten eine Versicherungskarte, der Unterschied zu Deutschland ist jedoch, dass Sie damit keine freie Arztwahl haben. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Arbeitgeber den Vertrag auch einreicht, damit Sie im Zweifelsfall Anspruch auf ärztlichen Schutz haben. Es gibt Arbeitnehmer, die der Sozialversicherung als Bemessungsgrundlage einen viel niedrigeren Nettolohn als den tatsächlichen angeben um Beiträge zu sparen - was ihnen dann im Fall der Arbeitslosigkeit niedrigere Leistungen beschert!

 

 

Arbeitszeiten und Urlaub:

In Spanien herrscht gesetzlich die 40 Stunden-Woche bei maximal 9 Stunden täglich. Die Jahresarbeitszeit der Spanier mit ca. 1.800 Stunden jährlich liegt über der deutschen, das Lohnniveau beträgt jedoch nur 80 % des deutschen, was vor allem an den niedrigeren Lebenshaltungskosten liegen mag. Der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub liegt bei 30 Tagen jährlich, wobei das Gehalt voll weitergezahlt wird. In Tarifverträgen werden allgemein mehr Urlaubstage festgelegt. Die vielzitierte Tradition der Siesta, der dreistündigen Mittagspause also, wird mehr und mehr zum Relikt der Vergangenheit. 

 

Arbeislosigkeit:

Ausländer mit "Residencia" haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie den Arbeitsplatz unverschuldet verlieren oder kurzarbeiten, arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Das Arbeitslosengeld kann auf beitragsgebundener Basis gezahlt werden oder - bei Personen, die keinen Anspruch mehr auf beitragsgebundene Leistungen haben - auf beitragsfreier Basis (Sozialhilfe). Es bestehen also ähnlich wie in Deutschland zwei Leistungsarten: einmal die Leistungen aus dem Beitragssystem (Prestaciones de Desempleo; für die ersten 180 Tage der Arbeitslosigkeit werden 70 %, danach 60 % des letzten Lohns gezahlt.) und andere Arbeitslosenfürsorgeleistungen (Subsidio por Desempleo, i.d.R. 75 % des Mindestlohnes). 

 

Arbeitsamt in Spanien:

Instituto National de Empleo - INEM
C/Condesa de Venadito, 9
E-28027 Madrid
Telefon: (0034) 91 585 98 35
www.inem.es

 

 

Links zu Arbeiten in Spanien:

http://www.cervantes-muenchen.de/06_bibliothek/links/index_links.html
Jobs ohne Grenzen

http://www.focus.de/D/DB/DBH/DBHC/dbhc.htm
Jobs international

Angebote von spanischen Firmen
http://www.oficinaempleo.com

Sehr gutes Portal zur Arbeitssuche
http://www.infojobs.net

 

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