Die Aufenthaltsgenehmigung
Generell gilt, dass man als EU-Bürger für einen Aufenthalt
bis zu 3 Monaten, also z.B. im Urlaub, keine besonderen Papiere
braucht - hier gelten Pass oder Reisepass. Beabsichtigt man jedoch
umzuziehen, wird die Tarjeta de Residencia aktuell, die Aufenthaltsgenehmigung
aktuell.
Die Residencia ist bei der örtlichen Nationalpolizei oder
bei den Oficina de Extranjeros
(zuständige Ausländerbehörde) erhältlich, gilt
in der Regel für fünf Jahre, und folgende Papiere sind
mitzubringen:
- Gültiger
Reisepass oder Personalausweis
- Vier Passfotos
mit dem Namen auf der Rückseite
-
Kontoauszug
oder Bankbescheinigung, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller
über ein monatliches Mindesteinkommen von ca. 400 Euro
verfügt.
-
Bei
Rentner: Rentenbescheinigung
-
Gültige
Krankenversicherung, Übersetzung ins Spanische
Bei antragstellenden Arbeitnehmern ist zusätzlich der gültige
Arbeitsvertrag mit Bestätigung des Arbeitsamtes - Oficina del
INEM - vorzulegen, sowie die Urkunden TCA und TCA2, die man vom
Arbeitgeber erhält.
Selbständige müssen ihre Gewerbeanmeldung, die Kaufurkunde
oder den Pachtvertrag ihrer Geschäftsräume, die Anmeldung
als Selbständiger und, falls sie eine S.A. oder S.L. verwalten,
eine beglaubigte Kopie ihres Gesellschaftervertrages mitbringen.
Die spanische Staatsangehörigkeit
Erst
nach 10 Jahren Ansässigkeit in Spanien ist man berechtigt,
die spanische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Diese relative
lange Frist soll im Rahmen der EU-Angleichung auf 5 Jahre reduziert
werden, konkret gibt es dazu aber noch keine Pläne.
Laut dem deutschem Staatsangehörigkeitsgesetz ist es vorgesehen,
dass man bei Einbürgerung in einen anderen Staat die deutsche
Staatsbürgerschaft verliert, es gibt jedoch vielfältige
Diskussionen und Überlegungen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft
erleichtern sollen.
Kinder aus einer spanisch-deutschen Ehe erhalten automatisch die
doppelte Staatsbürgerschaft und müssen sich bei Volljährigkeit
auch nicht für eine von beiden entscheiden.
Führerschein und Auto
Da
Spanien Mitglied der EU ist, gilt der EU- Führerscheint. Wer
sein Fahrzeug nach Spanien "importiert", muss sich bei
der "Jefatura Provincial de Trafico" melden, um ein spanisches
Kennzeichen zu erhalten. Um sich Zeit und Mühe zu sparen, kann
man diese Aufgabe auch in die Hände eines "gestors"
(Vermittler) geben. Kfz-Steuer, für alle Fahrzeuge mit spanischem
Kennzeichen, ist einmal im Jahr zu zahlen.
Kleine Einführung in das Steuersystem
Das Steuerjahr beginnt am 1sten Januar und endet am
31sten Dezember.
Einkommensteuer
Jeder,
der in Spanien einer Tätigkeit nachgeht, muss Einkommensteuer
zahlen. Nach spanischem Gesetz muss jede Person, die mehr als 6.000
Euro im Jahr Einkommen hat, eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Spanien hat einen der niedrigsten Einkommensteuersätze in ganz
Europa. Allerdings kann der Prozentsatz bei sehr hohen Gehältern
auf über 50% ansteigen.
Gewerbesteuer
Firmen zahlen 35% Gewerbesteuer.
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