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Die Aufenthaltsgenehmigung

Generell gilt, dass man als EU-Bürger für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten, also z.B. im Urlaub, keine besonderen Papiere braucht - hier gelten Pass oder Reisepass. Beabsichtigt man jedoch umzuziehen, wird die Tarjeta de Residencia aktuell, die Aufenthaltsgenehmigung aktuell.

Die Residencia ist bei der örtlichen Nationalpolizei oder bei den Oficina de Extranjeros
(zuständige Ausländerbehörde) erhältlich, gilt in der Regel für fünf Jahre, und folgende Papiere sind mitzubringen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Vier Passfotos mit dem Namen auf der Rückseite
  • Kontoauszug oder Bankbescheinigung, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller über ein monatliches Mindesteinkommen von ca. 400 Euro verfügt.
  • Bei Rentner: Rentenbescheinigung
  • Gültige Krankenversicherung, Übersetzung ins Spanische

Bei antragstellenden Arbeitnehmern ist zusätzlich der gültige Arbeitsvertrag mit Bestätigung des Arbeitsamtes - Oficina del INEM - vorzulegen, sowie die Urkunden TCA und TCA2, die man vom Arbeitgeber erhält.

Selbständige müssen ihre Gewerbeanmeldung, die Kaufurkunde oder den Pachtvertrag ihrer Geschäftsräume, die Anmeldung als Selbständiger und, falls sie eine S.A. oder S.L. verwalten, eine beglaubigte Kopie ihres Gesellschaftervertrages mitbringen.

 

Die spanische Staatsangehörigkeit

Erst nach 10 Jahren Ansässigkeit in Spanien ist man berechtigt, die spanische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Diese relative lange Frist soll im Rahmen der EU-Angleichung auf 5 Jahre reduziert werden, konkret gibt es dazu aber noch keine Pläne. 

Laut dem deutschem Staatsangehörigkeitsgesetz ist es vorgesehen, dass man bei Einbürgerung in einen anderen Staat die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, es gibt jedoch vielfältige Diskussionen und Überlegungen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft erleichtern sollen.

Kinder aus einer spanisch-deutschen Ehe erhalten automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft und müssen sich bei Volljährigkeit auch nicht für eine von beiden entscheiden. 

 

Führerschein und Auto

Da Spanien Mitglied der EU ist, gilt der EU- Führerscheint. Wer sein Fahrzeug nach Spanien "importiert", muss sich bei der "Jefatura Provincial de Trafico" melden, um ein spanisches Kennzeichen zu erhalten. Um sich Zeit und Mühe zu sparen, kann man diese Aufgabe auch in die Hände eines "gestors" (Vermittler) geben. Kfz-Steuer, für alle Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen, ist einmal im Jahr zu zahlen.

 

 

Kleine Einführung in das Steuersystem

Das Steuerjahr beginnt am 1sten Januar und endet am 31sten Dezember.

Einkommensteuer

Jeder, der in Spanien einer Tätigkeit nachgeht, muss Einkommensteuer zahlen. Nach spanischem Gesetz muss jede Person, die mehr als 6.000 Euro im Jahr Einkommen hat, eine Einkommensteuererklärung abgeben. 
Spanien hat einen der niedrigsten Einkommensteuersätze in ganz Europa. Allerdings kann der Prozentsatz bei sehr hohen Gehältern auf über 50% ansteigen.

Gewerbesteuer

Firmen zahlen 35% Gewerbesteuer.

 

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